Amtsblatt Nummer 08 vom 27. April 2015
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 15-062-01-00; „Mönchgrabenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: südlich A 1 - Westautobahn
- Osten: Mönchgrabenstraße 148
- Süden: nördlich Kastweg
- Westen: Mönchgrabenstraße 97
- Katastralgemeinde Mönchgraben
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 9. Juni 2015 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Luger e.h.
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