Informationen zum Coronavirus

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Aktuelle Situation in Linz
Wenn Sie Beschwerden haben, die auf das Coronavirus hindeuten, rufen Sie bitte sofort unter der österreichweiten Rufnummer 1450 an (rund um die Uhr erreichbar!).
Corona-Hotline der Stadt Linz
Die städtische Corona-Hotline ist täglich von 8 bis 15 Uhr (Montag bis Sonntag) für Fragen rund um Covid-19 erreichbar.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation
FAQs – Oft gestellte Fragen
Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörde (Online-Amtstafel der Stadt Linz)
Verordnungen des Landes Oberösterreich
Verordnungen der Bundesregierung
Weitere Informationen der Stadt Linz
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Presseaussendungen zum Coronavirus
FAQs – Oft gestellte Fragen zum Coronavirus
Das BürgerInnen-Service hat oft gestellte Fragen gesammelt und mit den zuständigen Geschäftsbereichen für Sie beantwortet.
Sicherheitsbestimmungen für den Parteienverkehr
Entsprechend der Verordnung der Bundesregierung gilt in den Amtsgebäuden der Stadt Linz die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Behördenwege daheim erledigen – digitale Services bevorzugt
Die Stadt Linz bittet alle Linzerinnen und Linzer aufgrund der aktuellen Situation anstatt persönlicher Vorsprachen beim Magistrat, die digitalen Services zu nutzen.
Weitere Informationen der Stadt Linz
Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Arbeitgeber und selbstständig erwerbstätige Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung.
Tipp: Nutzen Sie für Ihren Antrag das Online-Formular, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Die aktuellen Regelungen für BesucherInnen in den Seniorenzentren finden Sie auf der Website der Seniorenzentren Linz Gmbh.
In ganz Österreich muss aufgrund einer Verordnung der Bundesregierung In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in allen geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.
Diese Vorgaben sind Teil der Beförderungsbestimmungen.
Wer den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals der LINZ AG LINIEN nicht nachkommt und keine FFP2-Maske trägt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt das Kontrollpersonal der Linz AG Linien seit einigen Wochen bei der Überwachung der Tragepflicht und weist Fahrgäste, die sich weigern, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, darauf hin.
Die Stadt Linz ist stolz auf die vielen privaten Initiativen, die sich in der Nachbarschaftshilfe engagieren. Auf innovationshauptplatz.linz.at sind alle aktiven Nachbarschaftshilfen nach Gebieten und Kontaktdaten sowie sonstige Angebote, wie bspw. Online-Sporteinheiten oder Lieferdienste, ersichtlich. Auf der Plattform finden unterstützungsbedürftige Personen sowie Freiwillige die passenden Angebote. Der Innovationshauptplatz ist die organisatorische Schnittstelle der Nachbarschaftshilfen und steht bei Fragen zur Verfügung.
Die Stadt Linz setzt eine Reihe von Maßnahmen, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für die Linzer Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kulturvereine zu mildern. Das sind insbesondere eine vorübergehende Abweichen von den städtischen Förderrichtlinien sowie zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende KünstlerInnen.
Informationen zu COVID-19 speziell für Wirtschaftstreibende
In einem speziell für die Wirtschaftstreibenden eingerichteten Bereich werden Links zu Informationen und Support für Unternehmen geboten.
Hotline der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Das Service-Center der WKOÖ ist bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 18 Uhr unter der WKOÖ-Hotline 05-90909 oder via E-Mail an service@wkooe.at erreichbar.