Linzer Stadtsenat will am Drei-Richter-Senat festhalten - aber nur, wenn es keine weitere Verzögerung des Verfahrens gibt
Im Rechtsstreit der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. wegen 417 Millionen aus einem Swap-Geschäft hat der Linzer Stadtsenat dem Antrag der BAWAG P.S.K., das Verfahren wieder vor einem Einzelrichter zu führen, vorerst nicht zugestimmt. Die Stadt Linz war auch in der Vergangenheit gerade wegen der Komplexität des Verfahrens nicht gegen einen Drei-Richter-Senat eingestellt; ihre Bedenken richteten sich lediglich gegen eine Befangenheit des fachmännischen Laienrichters. Daran hat sich nichts geändert. Damit folgt die Stadt Linz der Argumentation der BAWAG, die den Drei-Richter-Senat zunächst vor Gericht beantragt hatte, diesen Antrag aber nach mehreren Monaten wieder zurückzog. Voraussetzung für die Stadt Linz bei einem derartigen Drei-Richter-Senat ist es weiterhin, dass bei dem berufenen Laienrichter nicht einmal der Verdacht einer Befangenheit bestehen darf.
Die Entscheidung über den Senat soll nun im Einvernehmen mit der BAWAG P.S.K. getroffen werden, um jede weitere Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden. Ist kurzfristig eine Einigung nicht möglich, wird Linz auch einen Einzelrichter akzeptieren.
Entgegen wiederholten Behauptungen der BAWAG P.S.K. hat die Stadt Linz zu keinem Zeitpunkt das Verfahren verzögert. „Uns geht es um eine zügige Lösung“, so der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch, „wir haben eine sehr starke Rechtsposition und sind bereit, die Angelegenheit vor Gericht durchzuziehen. Wir sind aber auch zu vernünftigen Gesprächen bereit, wenn dadurch Kosten und Zeit gespart werden.“