Medienservice vom: 25.06.2014

Ein Richtersenat soll mögliche Befangenheit des Richters Pablik prüfen Ein Richtersenat soll mögliche Befangenheit des Richters Pablik prüfen

In der heute stattgefundenen Sitzung des Swap-Lenkungsausschusses folgten die dort vertretenen Mitglieder der Stadtregierung der Empfehlung der Anwälte, die Befangenheit von Richter Andreas Pablik prüfen zu lassen. Damit legt die Stadt Linz die Entscheidung über ihre Bedenken wegen der Unbefangenheit von Richter Pablik in die Hände eines Richtersenates.

In der Sitzung haben die Rechtsanwälte der Stadt mehrere Indizien bezüglich einer möglichen Befangenheit von Richter Pablik dargelegt: Bedenken, dass Pabliks Prozessführung nicht durchgängig unparteiischen Prinzipien folge, häuften sich in den letzten Wochen. Der von der Stadt Linz geforderte Kostenersatz von 36.000 Euro sei weder rechtlich noch sachlich nachvollziehbar, ebenso kritisierten die Rechtsanwälte die Vorgangsweise bei der Ladung von Bürgermeister Klaus Luger. Als weitere Ungleichbehandlung interpretieren die Rechtsvertreter der Stadt Linz die Verpflichtung zur Herausgabe von Protokollen der Immobiliengesellschaft ILG, obwohl die Prozessgegnerin BAWAG P.S.K. wichtige Informationen bisher nicht herausgeben muss.

So soll erwirkt werden, dass ein Richtersenat des Handelsgerichts Wien die Bedenken bezüglich einer möglichen Befangenheit von Richter Pablik prüft. Weitere Prozesshandlungen seitens der Stadt Linz werden erst nach Abschluss der Prüfung gesetzt. Die Linzer Anwälte gehen davon aus, dass damit auch die avisierte Einvernahme von Bürgermeister Klaus Luger vor dem Handelsgericht am 4. Juli nicht stattfindet.

Im Swap-Lenkungsausschuss sind alle vier Stadtsenatsparteien – SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger, SPÖ-Vizebürgermeister Christian Forsterleitner, ÖVP-Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier, FPÖ-Stadtrat Mag. Detlef Wimmer und Grünen-Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger sowie Magistratsdirektorin Martina Steininger vertreten.