Erklärung der Stadt Linz zur Entscheidung des Ablehnungssenats Swap-Lenkungsausschuss der Stadtregierung entscheidet am Montag
Der von der Stadt Linz angerufene, für die Ablehnung von Richtern zuständige Senat des Handelsgerichts Wien hält Mag. Pablik nicht für befangen. Diese Entscheidung wurde der Stadt Linz heute zugestellt.
Vorgeschichte
Der zuständige Richter Mag. Pablik hat insbesondere am Abend des 18.6.2014 Maßnahmen gesetzt, die bei der Stadt Linz Zweifel an seiner vollen Unbefangenheit entstehen haben lassen. Daher haben die im Lenkungsausschuss vertretenen Mitglieder der Stadtregierung am 25.6.2014 einstimmig beschlossen, einen Ablehnungsantrag einzubringen, um die angesprochenen Bedenken durch einen Drei-Richter-Senat des Handelsgerichts Wien prüfen zu lassen. Angesichts der überragenden Bedeutung des Verfahrens für die Stadt Linz gab es zu dieser Vorgehensweise keine Alternative.
Entscheidung des Befangenheitssenats: Stadt entscheidet am Montag Vorgangsweise
Heute ist die Entscheidung des von der Stadt Linz angerufenen Senats zugestellt worden. Drei Richter hatten sowohl die von der Stadt Linz vorgetragenen Bedenken als auch die dazu ergangene Stellungnahme von Mag. Pablik gewürdigt. Auf dieser Grundlage ist der Senat insgesamt zum Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Enthebung des Richters und damit für eine Neudurchführung des Verfahrens nicht vorliegen, selbst wenn einzelne Verfahrensfehler passiert sein sollten. Diese Entscheidung kann mit Rekurs beim Oberlandesgericht Wien angefochten werden.
Die vorliegende Entscheidung setzt sich sehr umfangreich mit den einzelnen Fakten auseinander, die Richter des Senats teilen demnach nicht die Zweifel der Stadt Linz an der vollen Unbefangenheit des Mag. Pablik. Die Stadt Linz wird umgehend mit ihren Rechtsvertretern die Entscheidung im Detail analysieren und die Argumente auf ihre Plausibilität überprüfen. Ob die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien akzeptiert wird oder dagegen Rekurs erhoben werden soll, wird von den im Lenkungsausschuss vertretenen Mitgliedern der Stadtregierung in einer Sitzung am Montag entschieden werden.
In einer ersten Stellungnahme lässt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger jedoch eine Präferenz erkennen, kein Rechtsmittel einzulegen und den Beschluss des Richtersenates zu akzeptieren. „Die Würdigung unserer Argumente ist umfangreich erfolgt, obwohl wir in der Entscheidung eine Auseinandersetzung mit dem Gesamteindruck des Verhaltens von Richter Pablik vermissen. Wir werden uns am Montag mit unseren Anwälten beraten. Aus heutiger Sicht kann ich mir vorstellen, die Entscheidung des Richtersenates zu akzeptieren“, schließt Luger.