Medienservice vom: 01.10.2014
Disziplinarverfahren gegen Mag. Penn beendet Schuldspruch aufgrund von Dienstpflichtverletzungen in 1. Instanz
Das Disziplinarverfahren gegen Mag. Werner Penn endete gestern in 1. Instanz mit einem Schuldspruch wegen verschiedener Dienstpflichtverletzungen. Das Erkenntnis der Disziplinarkommission ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von vier Wochen ab der schriftlichen Ausfertigung kann dagegen beim Landesverwaltungsgericht berufen werden.
Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen dürfen allerdings bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens keine konkreten Inhalte der Verhandlung und der Entscheidung an die Öffentlichkeit gehen.
Kontakt:
Präsidialdirektor Dr. Ernst Inquart, Tel: +43 732 7070 1110